gmlinfo@musiktherapie.lu

Aufgaben / Ziele

Die Gesellschaft fir Musiktherapie zu Lëtzebuerg (GML) wurde am 14. März 2004 gegründet.

Aufgrund der Initiative einiger Musiktherapeuten haben sich 25 an Musiktherapie interessierte Personen verschiedener Herkunft und Ausbildung in dieser Gesellschaft zusammengeschlossen.

Ihr Ziel:

Förderung und Anerkennung der Musiktherapie in Luxemburg

Zur Erreichung dieses Ziels wird die GML alle geeigneten Mittel einsetzen und insbesondere:

- über die Musiktherapie im Allgemeinen, sowie die Ausbildungen und Tätigkeitsbereiche informieren

- den Austausch zwischen Musiktherapeuten und den interdisziplinären Austausch fördern

- Konferenzen organisieren, mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten

Projekte unterstützen sowie die Forschung in diesem Bereich fördern

Die Arbeit auf nationaler Ebene wird seit 2006 durch ein internationales Engagement der GML als Mitglied der European Music Therapy Confederation (EMTC) ergänzt. Luxemburg ist durch eine Delegierte der GML jährlich bei der Generalversammlung vertreten. Musiktherapeuten aus mittlerweile 23 Ländern der Europäischen Union sowie Norwegen und Israel, 38 Verbände vertretend, arbeiten in der EMTC für eine Anerkennung der Musiktherapie auf europäischer Ebene zusammen. Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Anerkennung des Berufsbildes „Musiktherapeut“ ist das sog. „European Music Therapy Register (EMTR)“, das derzeit unter Beteiligung aller Mitgliedsländern seine Ausarbeitung findet, ein Prozess der 2005 begonnen hat und die Musiktherapeuten der EMTC in nächster Zukunft weiterhin auf ihrem Weg zur Anerkennung beschäftigen wird.

Sie können die Initiative der GML unterstützen und Mitglied werden, indem Sie der Gesellschaft fir Musiktherapie zu Lëtzebuerg 20 Euro (Studenten 10 Euro) oder mehr auf folgendes Konto überweisen


Ccpl: LU82 1111 2186 3493 0000
BIC: CCPLLULL

Als Mitglied werden Sie über alle unsere Aktivitäten informiert.
Darüber hinaus unterstützen Sie uns bei unserer Arbeit zugunsten der Musiktherapie, die in den letzten Jahren aufgrund ihrer Behandlungsmethoden einen neuen Aufschwung erhalten hat. In der Musiktherapie werden zu Heilzwecken Ton und Musik eingesetzt, und dies in solch vielseitigen Bereichen wie der Psychotherapie, Geriatrie, Pädagogik usw.

Musiktherapie, eine Definition der GML

Musiktherapie ist der gezielte Einsatz von Musik zum Fördern, Entwickeln, Pflegen undWiederherstellen der Gesundheit des Menschen in seiner körperlich –seelisch – geistigen Ganzheit.

Musiktherapie mobilisiert Ressourcen und Potentiale preventiv, rehabilitativ und kurativ mit dem Ziel, Lebensqualität zu optimieren.

Als non-verbales Kommunikations- und Ausdrucksmittel vermag Musik den Menschen in seiner Emotionalität zu berühren und in ihm kognitive, soziale sowie kreative Fähigkeiten zu entfalten, die ihm ermöglichen, Anforderungen und Lebensaufgaben zu begegnen und zu bewältigen.

Musik setzt mit ihren Parametern Klang, Rhythmus, Melodie, Harmonie, Dynamik und Form, in rezeptiver und/oder aktiver Modalität intrapsychische und interpersonelle Prozesse in Gang. In Resonanz mit einem qualifizierten Musiktherapeuten werden diese Prozesse indikationsspezifisch verbal und/oder non-verbal im Einzel- oder Gruppensetting weiter bearbeitet.

Musiktherapie versteht sich als eine Form von Psychotherapie Sie ist der summarische Begriff für unterschiedliche Konzeptionen, deren Methoden tiefenpsychologischen, verhaltenstherapeutisch-lerntheoretischen, systemischen, ganzheitlich-humanistischen und integrativen Ansätzen folgen.

Vorstand

Marianne Wiltgen-Sanavia
présidente
Isabelle Dartevelle-Toussaint
vice-présidente
Martine Wallenborn

secrétaire
Carole Lelong

secrétaire adjointe,
Cosy Turmes

trésorier
Cathy Schmartz
membre
Catherine Klecker
membre
Sarah Guden
membre

Liste der Musiktherapeuten in Luxemburg

Marianne Barthelemy-Schomer
Psychologue dipl.
Thérapeute comportementaliste
art-thérapeute diplômée
32 r. Boland
L-6715 Grevenmacher (Gréiwemaacher)

Tél. : 26 53 17 87
schomer@pt.lu

Isabelle Dartevelle-Toussaint
Musicothérapeute
Fondatrice de Mini-Notes, pédagogie
spécialisée pour les jeunes enfants
147 rue Mühlenweg
L-2155 Luxembourg
Tél: 021/219 600 36 90 59
mininote@freecmd.lu


Noémie Desquiotz-Sunnen
Musicothérapeute diplômée
2, an Duelem
L-5838 Fentange
T: 423892
noemie.desquiotz@education.lu
http://www.musicotherapie.lu

Karin Frisch -Kartheiser
musicothérapeute
Centre de Logopédie
Luxembourg
Tél:445565-1


Rita Jacoby
Thérapeute par l’expression corporelle
jacoby.rita@tele2.lu



Caroline Martiny et Danièle Backes
Psychologues, Artthérapeutes
"Centre d'Art- et de Musicothérapie
pour enfants, adolescents et personnes avec un handicap mental",
4, rue Basse
L - 6792 Rameldange
Tél: 621/483869 et 621/ 396854


Martine Wallenborn

Musicothérapeute
Institut St.Joseph
2, rue de Wecker
L-6832 Betzdorf
Cabinet de Musicothérapie Intégrative
29, rue de Dalheim
L-5328 Medingen
Tel.: 00352 / 621 28 35 77
mwallenborn@hotmail.com

Marianne Wiltgen-Sanavia
Musicothérapeute,
Formation vocale, direction chorale
Cabinet de Musicothérapie Intégrative
7, Bréckewee
L-8561 Schwebach
Tel : 23 639433
http://www.sana-via.lu
info@sana-via.lu



Ethik Kodex

Dieser Ethik Kodex basiert auf dem Kodex der European Music Therapy Confederation "EMTC".


Einleitung

Musiktherapeuten, die registrierte Mitglieder der an die EMTC angegliederten Gesellschaft GML sind, üben ihre Tätigkeit in sozialer Verantwortung und in Übereinstimmung mit dem Gesetz aus. Sie wahren einen verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Person, mit der therapeutischen Aufgabe sowie mit jenen Menschen, mit denen sie durch die Behandlung in eine therapeutische Beziehung treten. Der Ethik Kodex dient dem Schutz der Klienten vor unethischen Praktiken und als Orientierung für Mitglieder in ihrem professionellen Verhalten. Sie verpflichten sich diesen Kodex in Wort und Geist zu respektieren, welcher regelmäßig der sozialen und gesetzlichen Entwicklung der Profession angepasst wird.

1. Anwendungsbereich

1.1. Der Ethik-Kodex der GML stimmt mit dem Ethik-Codex der EMTC überein.
1.2. Durch die Unterschrift verpflichten sich die Musiktherapeuten, die bei der GML registriert sind, den Ethik Kodex einzuhalten.
1.3. Bezüglich des Begriffs “Musiktherapie” gilt die Definition der GML.

2. Ziel

2.1. Das Hauptziel des Ethik Kodexes besteht in:
a) Schutz der Klienten vor Schaden resultierend aus unethischem Verhalten
b) Gewährleitsung, dass das Wohl der Klienten unter allen Umständen oberste Priorität ist
c) Respekt vor der Würde und Integrität des Menschen
2.2. Die GML sowie alle registrierten Mitglieder der GML verpflichten sich, bei der Ausübung all ihrer Aktivitäten und Verfolgung all ihrer Ziele diesen Kodex strikt zu achten.


3. Allgemeine Berufspflichten

3.1. Der Musiktherapeut
handelt entsprechend der in diesem Berufsstand anerkannten Qualitätsstandards, welche den Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit bilden.
3.2. Der Musiktherapeut erfüllt die für ihn relevanten rechtlichen und vorschriftsmäßigen Anforderungen, seien sie europäischer oder nationaler Natur.
3.3. Der angestellte Musiktherapeut beteiligt sich weder an offiziellen noch inoffiziellen Arbeitskampfmaßnahmen, die im Widerspruch zu dem genannten Hauptzweck in 2.1. stehen.
3.4. Der Musiktherapeut erhält und verbessert seine Kenntnisse und sein Fachwissen kontinuierlich und unter Supervision. Über seine Bemühungen legt er auf Anforderung des Vorstandes oder der Ethik Kommission Rechenschaft ab.

4. Spezifische Verpflichtungen gegenüber Klienten

4.1. Jede Musiktherapie soll einhergehen mit theoretischer Reflexion. Die Musiktherapiesitzung selbst reicht alleine nicht aus; die Vorbereitung, die Reflexion, die Aufarbeitung der Sitzung sowie die musikalische Recherche sind unabdingbar für diese Behandlung und formen Teil des therapeutischen Prozesses.
4.2. Der Musiktherapeut soll sich des Abhängigkeitsverhältnisses in der therapeutischen Beziehung bewusst sein. Er darf dieses unter keinen Umständen missbrauchen, um seine persönlichen Interessen, z.B. sexueller, emotionaler, sozialer, religiöser, wirtschaftlicher oder ideologischer Art, zu befriedigen.
4.3. Der Musiktherapeut arbeitet auf der Grundlage einer expliziten Vereinbarung mit den Klienten und/oder deren Eltern, Vormund oder Referenzperson. Diese Vereinbarung enthält:
a) Art der musiktherapeutischen Methode
b) Umfang und mutmaßliche Dauer der Behandlung
c) Honorar (gegebenenfalls)
d) Schweigepflicht und, im Falle von Minderjährigen, die im Kinderschutzgesetz festgelegten gesetzlichen Grenzen der Schweigepflicht.
4.4. Der Musiktherapeut behandelt keine Klienten, deren spezielle Therapiebedürfnisse seine Kompetenz übersteigen. Dies gilt auch für Fälle, in denen für eine erfolgreiche Therapie Techniken angewandt werden müssen, die der Therapeut nicht erlernt hat oder nicht im Stande ist anzuwenden.
4.5. Der Musiktherapeut behandelt nur überwiesene bzw. solche Klienten, die den Therapeut aus eigenem Antrieb aufgesucht haben. Der Musiktherapeut darf weder um Klienten werben, noch irreführende Behauptungen über den wahrscheinlichen Ausgang einer Therapie äußern.
4.6. Der Musiktherapeut ist für das körperliche Wohl und die Sicherheit seiner Klienten während der Therapiesitzung verantwortlich. Er informiert sich über jegliche Krankheiten der Klienten, die einen schnellen Zugang zu medizinischer Versorgung oder eine besondere Ausrüstung erfordern.
4.7. Der Musiktherapeut darf keine Untersuchung, Behandlung, Ausbildung, Kontrolle oder Nachforschung vornehmen wenn er dazu körperlich oder seelisch nicht in der Lage ist. Er behält sich das Recht vor, dem Klienten eine Stellvertretung nahezulegen.
4.8. Falls der Musiktherapeut eine Therapieanfrage annimmt, kümmert er sich persönlich um eine gewissenhafte Behandlung und verweist, falls erforderlich, an einen kompetenten Dritten.
4.9. Musiktherapeuten, die nicht über ihren Arbeitgeber versichert sind, schließen auf eigene Kosten eine Berufshaftpflichtversicherung ab.

5. Verantwortung gegenüber Studenten, Praktikanten und Supervisanten

5.1. Die Einzel- oder Gruppentherapie eines Studenten der Musiktherapie darf nicht von einer Person durchgeführt werden, die gleichzeitig mit dem theoretischen Unterricht, der Supervision oder dem Praktikum dieses Studenten verbunden ist oder war.
5.2. Der Musiktherapeut, Ausbilder oder Verantwortlicher für einen Praktikanten, der schwere Bedenken hinsichtlich der Entwicklung eines Studenten/Praktikanten zum kompetenten Musiktherapeuten hat, muss sowohl diesen, als auch die zuständigen Stellen darüber informieren.
5.3. Der Ausbilder oder Verantwortliche für einen Praktikanten überträgt einem Studenten oder Praktikanten nur dann klinische Verantwortung, wenn er ihn entsprechend anleitet und beaufsichtigt.

6 Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1. Der Musiktherapeut behandelt die während einer Therapie eines Klienten erhaltenen Informationen absolut vertraulich gemäß den Bedingungen des Strafgesetzbuches.
Sonderfälle:
a) allgemeine Informationen und Daten, die für die Koordination der Behandlung von Klienten absolut notwendig sind, dürfen den betroffenen, professionell Mitwirkenden zugänglich gemacht werden.
b) mit ausdrücklicher Genehmigung des Klienten / Vormund Informationen und Daten zu Ausbildungszwecken. Eine Information kann einem Praktikanten zugänglich gemacht werden, dieser ist selbst an die Vorschriften der Vertraulichkeit und des Datenschutzes gebunden wie der Therapeut.
c) mit der ausdrücklichen Genehmigung von Klienten / Vormund dürfen anonymisierte Informationen und Daten zu Vorträgen, Präsentationen, Fallstudien oder Forschungsprojekten verwendet werden.
d) bei Minderjährigen kann in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Verfügungen gerichtlich verlangt werden, für den Schutz des Kindes relevante Informationen und Daten zugänglich zu machen.
6.2. Unter den speziellen Umständen des Großherzogtums Luxemburg (geographischer und demographischer Kontext) wo die Therapeuten und/oder die Institutionen sowie jede Person einfach und oft miteinander in Kontakt kommen können, wird das Berufsgeheimnis mit besonderer Wachsamkeit gehütet.

7. Forschung

7.1. Jegliche musiktherapeutische Forschungsarbeit, die direkt oder indirekt Klienten betrifft, wahrt den rechtlichen Rahmen klinischer Forschungsarbeit: Priorität sind die therapeutischen Ziele, die Sicherheit des Klienten und der Respekt seiner Anonymität.
7.2. Geistiges Eigentum wird respektiert. Bei Vorträgen und Veröffentlichungen werden die Beiträge Dritter klar angegeben.

8. Berufliche Beziehungen

Der Musiktherapeut bemüht sich um gute Beziehungen mit seinen Kollegen und macht keine herabsetzenden Bemerkungen über sie und strebt im Konfliktfall eine freundschaftliche Lösung an.

9. Chancengleichheit

Soweit es im Einflussbereich des Musiktherapeuten liegt, sollen alle Klienten oder Praktikanten die gleichen Rechte bezüglich Untersuchung und Behandlung haben, unabhängig von ihrer Rasse, Religionszugehörigkeit, ethnischer Abstammung, Geschlecht, sexueller Orientierung oder irgendeiner Form der Behinderung, solange diese Faktoren für die Behandlung keine entscheidende Rolle spielen.



10. Sanktionen bei Verstößen gegen den Ethik-Kodex

10.1. Der unterzeichnende Musiktherapeut ist sich bewusst, dass die GML, als Mitglied der EMTC, verpflichtet ist, allen angezeigten Verstößen gegen ihren Ethik-Kodex nachzugehen und Fehlverhalten der betroffenen Mitglieder falls nötig zu ahnden. Die GML überträgt diese Aufgabe einer Ethik-Kommission.
10.2. Der Musiktherapeut verpflichtet sich, die Entscheidungen der Ethik-Kommission zu akzeptieren.
10.3. Der Musiktherapeut nimmt zur Kenntnis, dass die EMTC die Pflicht hat, die sich ihr angeschlossenen Organisationen, wie die GML, auf die Durchführung und Einhaltung der oben genannten Standards hin zu kontrollieren.

11. Weitere Bestimmungen

11.1. Im Zweifelsfall gilt die französische Fassung.
11.2. Dieser Ethikkodex wurde von der Generalversammlung am
13. Februar 2009 angenommen.

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